Feuerlöscher


Brandklassen:

Die auf Feuerlöschern angegebenen Brandklassen zeigen die Eignung des Gerätes zur Bekämpfung spezifischer Brandarten an. Man unterscheidet vier Brandklassen:

Löschmittel:

Im wesentlichen kommen vier Löschmittel in (Hand-) Feuerlöschern zum Einsatz. Die am Gerät angegebene Brandklasse bezieht sich vorwiegend auf das enthaltene Löschmittel:

Wasser:

Zugelassen für Brandklasse A. Sehr wirksam bei Feststoffbränden. Gefahr bei Flüssigkeiten, kann bei Fettbränden explosionsartig wirken. Einsatz bei Bränden in elektrischen Einrichtungen nicht grundsätzlich möglich. Feuerlöscher mit Wasser als Löschmittel finden sich u.a. in den Zügen der Bahn.

Pulver:

Zugelassen für Brandklasse A, B und C. Universell einsetzbar, das am häufigsten vor- kommende Löschmittel. Hohe Löschwirkung. Sehr starke Staubentwicklung beim Einsatz, innerhalb weniger Sekunden ist die Umgebung eingenebelt. Das Löschmittel greift verschiedene Oberflächen (Elektronik..) an.

Kohlendioxid (CO2):

Zugelassen für Brandklasse B. Gilt als das beim Einsatz "sauberste" aller Löschmittel. Das Gas verflüchtigt sich rückstandsfrei. Einsatz im Freien fast wirkungslos, gut brauchbar in geschlossenen Räumen. Wirk erstickend. Gefahr von Rückzündungen falls bei festen Stoffen eingesetzt.

Schaum:

Zugelassen für Brandklasse A und B. Effektives Löschmittel, deckt den Brandherd ab. Kann gezielt eingesetzt werden. Der Schaum ist gesundheitlich unbedenklich und biologisch abbaubar.

Brandschutzzeichen:

Das (mittlerweile europaweit) genormte Symbol zum Auffinden von Feuerlöschern:

Symbol: Feuerlöscher

Das altbekannte, weisse F auf rotem Grund ist nicht mehr zulässig und muss gegen das neue Symbol getauscht werden.

Gewichtsklassen:

Bei den verbreiteten Pulverlöschern kommen Geräte mit 1kg, 2kg (fast nur Autofeuerlöscher) 6kg und 12kg Füllmenge Löschmittel als Handlöscher zum Einsatz.

Die kleinen 1kg und 2kg sollte man da lassen, wo man sie mitunter findet: Im Auto.

Im Stall oder auf Hof allgemein sollte die 6kg-Klasse Anwendung finden. Die Geräte mit 12kg Löschmittelfüllung erscheinen auf den ersten Blick angebrachter, da ja hier die doppelte Füllmenge zur Verfügung steht. Aber: 12kg Löschmittel zuzüglich des Druckbehälters, evtl. Treibmittelpatrone, Schlauch, Pistole.... da kommen schnell mal 16kg Gewicht zusammen.

Und schleppen Sie mal so einen Löscher so schnell es geht an den Brandherd. Unhandlich bis geht nicht mehr. Dann lieber 2 Löscher mit jeweils 6kg.

Brandklasse A:
Brände fester Stoffe, vorwiegend aus organischer Herkunft.

Brandklasse B:
Brände flüssiger oder im Brandverlauf flüssig werdender Stoffe.

Brandklasse C:
Brände von gasförmigen Stoffen.

Brandklasse D:
Brände von Metallen.

Beispiele zu den Brandklassen:

Brandklasse A: Papier, Stroh, Holz, Kohle
Brandklasse B: Benzin, Teer, Lacke, Fette, Öl
Brandklasse C: Erdgas, Methan, Propan
Brandklasse D: Kalium, Natrium, Magnesium


Aufladelöscher:

Um das Löschmittel aus dem Feuerlöscher auszutreiben, wird im Gerät ein Überdruck benötigt (Ausnahme: CO2-Löscher). Dieser Druck wird bei Aufladelöschern durch Kohlendioxid als Treibmittel erzeugt. Bei diesen Löschern wird das Treibmittel in einem separaten Druckzylinder bevorratet.

Aufladelöscher sind das modernere System im Vergleich zu Dauerdrucklöschern. Bei der Druckprüfung muss hier lediglich das Gewicht der Treibmittel (CO2-) Patrone ermittelt werden. Sie gelten als zuverlässiger und verursachen in Folge geringere Wartungskosten. In der Anschaffung sind Aufladelöscher teurer als Dauerdrucklöscher.

Dauerdrucklöscher:

Bei Feuerlöschern dieses Systerms wird als Treibmittel Stickstoff eingesetzt. Dieser befindet sich zusammen mit dem Löschmittel (Schaum, Pulver) direkt im Behälter.

Dauerdrucklöscher sind einfach und günstig zu produzieren, vornehmlich findet sich diese Bauform in billigen 6kg-Pulverlöschern wieder. Dauerdrucklöscher gelten als anfällig für Leckverluste des Druckpolsters. Sie sind in der Wartung aufwändiger, haben aber auch den Vorteil einer etwas geringeren Baugrösse und eines Gewichtsvorteils gegenüber der Aufladelöscher.

Einsatz von Feuerlöschern:

Der richtige Einsatz von Feuerlöschern ist entscheidend für die Effizienz eines Löschversuchs. Dazu gehören neben den Kenntnissen über die Löschtechnik auch die Handhabung der Feuerlöscher. Die Funktion der installierten Feuerlöscher sollte jedem bekannt sein, der sich öfter in den Stallungen oder auf dem Gelände aufhält. Die Betriebsanleitung lesen, wenn es brennt, kommt nicht so gut....

Aufladelöscher
Pulver 6kg
Dauerdrucklöscher
Pulver 6kg
CO2-Löscher
2kg
CO2-Löscher
5kg
Schaumlöscher
3 Liter
Schaumlöscher
6 Liter

Löschmittel und Löschwirkung

Wasser / Wasser mit Zusatzmitteln:

Wasser ist das günstigste aller Löschmittel. Seine Löschwirkung beruht auf auf dem Wärmebindungsvermögen. Diese abkühlende Wirkung stört die Verbrennung durch unterdrückte thermische Aufbereitung brennbarer Stoffe, in Folge derer der Zustrom brennbarer Gase / Dämpfe zum Erliegen kommt.

Die eigentliche Löschleistung ist bei Wasser eher gering. Zudem besitzt es eine hohe Oberflächenspannung und ist bei tiefen Temperaturen frostgefährdet. Nachteilig zeigt sich auch der Umstand, dass Wasser als Löschmittel elektrisch gut leitend ist.

Die Problematik der Oberflächenspannung und Frostgefahr lassen sich durch verschiedene Zusätze ausschalten. Hier kommen unter anderem Kalzium-, Magnesium- und Natriumchorid, anorganische Salze, diverse Alkohole oder Tenside in geringen Mengen zum Einsatz. Diese Zusatzmittel bewirken zudem eine Steigerung der Löschwirkung.

Pulver (ABC + BC):

Das Universallöschmittel schlechthin. Bei diesem Löschmittel wird noch zwischen den ABC- und den BC-Pulvern unterschieden (diese Angaben beziehen sich auf die Brandklassen).

Pulver für die Brandklassen B und C wirken antikatalytisch auf den Verbrennungsprozess, indem sie einen Abbruch der innerhalb der Verbrennung ablaufenden Kettenreaktion hervorrufen.

Hauptbestandteile der BC-Pulver sind Kaliumsulfat, Kalium- oder Natriumhydrogencarbonat, Natriumchlorid, Kaliumchlorid. Diese bilden die eigentlichen, löschaktiven Substanzen. Diesen Stoffen werden diverse Zusätze beigemischt, um z.B. die Lager- oder Förderfähigkeit des Pulvers zu erhöhen.

BC-Pulver ist von seinen Komponenten her sehr rein, schwermetallfrei und gesundheitlich unbedenklich.

Das Löschpulver ist elektrisch nicht leitend.

Das Pulver in Löschern für die Brandklassen A, B und C (ABC-Pulverlöscher) besitzt andere Komponenten: Ammoniumsulfat und Monoammoniumphosphat, die auch als Düngemittel bekannt sind.

Die Löschwirkungsweise in den Brandklassen B und C entspricht der von BC-Pulver (s.o.), in der Brandklasse A bilden sich auf dem Brandherd Schmelzschichten, die eine isolierende Wirkung besitzen und auch den zur Verbrennung nötigen Sauerstoff ausschließen.

Kohlendioxid (CO2):

Zugelassen für die Brandklassen B und C wirkt das Kohlendioxid einfach, aber effektiv durch seine erstickende Wirkung: Dem Brand wird der zur Verbrennung erforderliche Sauerstoff entzogen.

Wie der Name schon sagt, besteht das Löschmittel aus Kohlensäure unter hohem Druck. Das CO2 liegt innerhalb des Löschers auf Grund des hohen Drucks in flüssiger Form vor.

CO2 ist das sauberste Löschmittel: Es verflüchtigt rückstandsfrei und bringt auch keine Umweltgefahren mit, zudem ist es elektrisch nicht leitend.

Der Einsatz von CO2-Löschern erfolgt fast ausschließlich innerhalb geschlossener Räume. Wichtig: CO2 wirkt erstickend! Beim massiven Einsatz dieses Löschmittels müssen alle Personen aus dem betroffenen Bereich evakuiert werden, auch wenn keine direkte Gefahr durch den Brand besteht.

Vorsicht: Beim Austritt des Kohlendioxids aus der Schneebrause entspannt sich das Gas und kann durch seine teilweise extrem tiefe Temperatur (Expansionskälte) zu Kälteverbrennungen führen.

Schaumlöschmittel:

Optimal geeignet für Oberflächenbrände. Das Löschmittel ist zugelassen für die Brandklassen A und B.

Der Schaum bildet auf allen Oberflächen, die leichter als Wasser sind, eine gasdichte, stark vernetzende Oberfläche mit ausgeprägtem Kühleffekt. Durch die Gasundurchlässigkeit wird dem Brand der Sauerstoff entzogen.

Es werden mehrere Schaumarten unterschieden: Die Protein- und Flourproteinschäume bzw. wasserbildende Proteinschaummittel zum Beispiel aus hydrolysiertem Protein (--> auch von Hufspänen gewonnen).

Als Zusätze vorwiegend zum Frostschutz kommen Beimischungen von höheren Alkoholen, Fluortensiden oder auch Fettalkoholsulfaten oder -sulfonaten zum Einsatz.

Beschriftung:

Die Beschriftung eines Feuerlösches ist nach der gültigen DIN EN 3 vorgeschrieben. Im wesentlichen müssen fünf Schriftfelder auf dem Feuerlöscher zu finden sein:

Im obersten Feld das Wort FEUERLÖSCHER, Angaben zum Typ, der enthaltenen Füllmenge in kg oder Liter sowie die Leistungsklasse.

Im zweiten Feld eine Bedienungsanleitung, die zusätzlich zu einem Text Bilddarstellungen enthalten muss so wie das / die Piktogramme(e) der zugelassenen Brandklasse.

Im dritten Feld Hinweise zum Einsatz in elektrischen Anlagen, ggf. Hinweise auf Toxizität des Löschmittels oder einer seiner Bestandteile gemäß nationaler Vorschrift.

Im vierten Feld der Hinweis, dass der Löscher nach jedem Gebrauch wieder neu zu befüllen ist, dass eine regelmäßige Überprüfung erforderlich ist, dass bei Befüllung und Instandhaltung nur zugelassene Ersatzteile und Produkte zum Einsatz kommen dürfen, Angaben zur Art des Löschmittels, bei Wasserlöschern Angaben zum Prozentsatz an Zusätzen, Angaben zum Treibmittel, sofern vorhanden, Zulassungsnummer, Herstellerspezifische Typbezeichnung, Angaben über die maximal zulässigen Umgebungstemperaturen und, wenn benötigt, die Frostbeständigkeit.

Im fünften Feld die Angaben über die regelmäßigen Prüfungen.

Zusätzlich ist auf dem Feuerlöscher eine Angabe zum Baujahr zu vermerken. Diese Markierung kann an beliebiger Stelle erfolgen.

Wartung:

Für Dauerdrucklöscher gilt eine Frist von zwei Jahren für eine äußere Prüfung. Zudem müssen Dauerdrucklöscher mit Nassfüllung alle zwei, Dauerdrucklöscher mit Pulverfüllung alle vier Jahre geöffnet und einer Innenprüfung unterzogen werden.

Aufladelöscher müssen alle zwei Jahre einer inneren und äußeren Prufung unterzogen werden.

Alle Arbeiten dürfen nur durch Sachkundige nach DIN 14 406 durchgeführt werden.

Der Prüftermin ergibt sich aus der auf jedem Feuerlöscher angebrachten Prüfplakette. Bei Löschern, die noch nicht geprüft wurden, ist das Datum der Werkendkontrolle plus zwei Jahre massgeblich.

Entsorgung:

Auskunft über die Entsorgung alter Feuerlöscher erteilt in der Regel die Gemeinde / Stadt oder von dieser beauftragte Unternehmen.

Bei Wasserlöschern kann es vorkommen, dass die zugesetzten Stoffe als (Grund-) Wassergefährdend eingestuft sind, Löscher, die nur reines Wasser enthalten, sind eher die Ausnahme. Entleeren von Wasserlöschern in die Kanalisation ist nicht statthaft.

Löschpulver aus BC- oder ABC-Pulverlöschern verfügt in Deutschland über die Abfallschlüsselnummer 39905, bedingt durch die Wasserlöslichkeit der Inhaltsstoffe. Die Inhaltsstoffe stellen für sich keine Gefahrstoffe dar.

Achtung: Löschpulver aus BC und ABC- Löschern darf nicht gemischt werden. Gefahr einer Bildung von Ammoniak!

Keine Probleme bei CO2-Löschern: Nach Gebrauch problemlos wieder zu befüllen oder als normaler Stahlschrott zu entsorgen.

Bei Schaumlöschmitteln wird unterschieden zwischen Konzentrat und vorgemischer Lösung sowie betroffenem Erdreich:

Konzentrat wird in der Regel in Verbrennungsanlagen bei sehr hohen Temperaturen zersetzt, Lösungen können bei bestimmten Verdünnungen in biologischen (Reaktor-) Klär- anlagen entsorgt werden. Durch einen Schaumlöscheinsatz betroffenes Erdreich wird auf Deponien gelagert.

Löschmitteleinheit:

Die Löschmitteleinheit als Größe wurde im Bereich der Feuerlöscher eingeführt, um die verschiedenen Geräte (Bauform, Löschmittel, Hersteller, Füllgewicht...) miteinander vergleichen zu können und einen Überblick über die Löschfähigkeit der beispielsweise in einem Betrieb installierten Feuerlöscher zu erhalten.

Mittels der Löschmitteleinheit(en) lässt sich so zum Beispiel ermitteln, ob die geforderte Löschleistung erbracht wird oder noch Bedarf an Feuerlöschern besteht.

Beispiel: Die Versicherung schreibt ein Löschvermögen im Bereich der Stallungen von insgesamt 22 Löschmitteleinheiten (LE) vor. Mittels der Herstellerangaben wird aus den bereits installierten Feuerlöschern eine Summe von 16 LE ermittelt. So muss noch ein Löscher mit mindestens 6 LE angeschaft werden.

Gewicht:

Um als tragbarer Feuerlöscher zu gelten, darf das Gewicht eines solchen Gerätes im betriebsbereiten Zustand (Gefüllt, mit Treibmittel, Armaturen ....) nicht mehr als maximal 20kg betragen.

Sicherheitsabstände:

Grundsätzlich sind tragbare Feuerlöscher in elektrischen Einrichtungen nur bis zu einer Nennbetriebsspannung von 1000 Volt (Niederspannungsbereich) zugelassen.

Trotz dieser Zulassung müssen beim Einsatz die folgenden Mindestabstände zu den elektrischen Einrichtungen oder Betriebsmitteln eingehalten werden:

Pulverlöscher: 1 Meter
CO2-Löscher: 1 Meter
Wasserlöscher / Sprühstrahl: 1 Meter
Wasserlöscher / Vollstrahl: 3 Meter
Schaumlöscher: 3 Meter

Einsatzdauer:

Die Einsatzdauer (Genauer: Funktionsdauer) eines Feuerlöschers ist der Zeitraum, in welchem das Löschmittel bei voll geöffneter Absperreinrichtung (Löschpistole) mit voller Löschwirkung austritt.

Es gelten für die Funktionsdauer der Feuerlöscher gewisse Mindestzeiten:

Füllmenge
in kg oder Liter
Einsatzdauer
mindestens
bis 3 6 Sekunden
3 bis 6 9 Sekunden
6 bis 10 12 Sekunden
über 10 15 Sekunden

Farbgebung:

Feuerlöscher müssen in der Farbe ROT ausgeführt werden. Abweichungen sind nur im Ausnahmefall möglich und müssen gesondert beantragt werden.

Eher unwichtig:

Kohlendioxidlöscher sind auf Wasserfahrzeugen (Schiffe u.ä. :-) ) nicht zugelassen.

Richtiger Einsatz von Feuerlöschern