Brandschutz
Brände in Bereichen landwirtschaftlicher Betriebe nehmen fast immer verherende Ausmaße an und bedrohen durch die Höhe des verursachten Schadens in vielen Fällen die Existens der Eigentümer oder Pächter. Auch werden häufig nicht direkt vom Brand Betroffene Opfer durch ein Übergreifen der Flammen auf andere Gebäudeteile oder beispielsweise verendete Tiere. | Weitere Informationen zu diesem Thema: | |
Zu den häufigsten Brandursachen zählen: | ||
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Brandstiftung: Das Inbrandsetzen bestimmter Gegenstände, vornehmlich Bauwerken, ob fahrlässig oder vorsätzlich, wird als Brandstiftung bezeichnet. Brandstiftung reicht von der sog. Brandgefährdung (z.B. Rauchen im Stall), über die einfache und schwere Brandstiftung bis hin zur besonders schweren Brandstiftung, wenn z.B. Menschen getötet werden. Brandstifter verfügen allgemein über eine recht hohe kriminelle Energie, es ist nicht einfach, diese Täter von ihrem Vorhaben abzuhalten. Die sicherste Maßnahme ist ein verschliessen aller Zugänge zu den Stallungen, aller Gebäude und insbesondere der Lagerstätten von leicht entzündlichem Gut (Heu, Dünger...), zumindest nach Einbruch der Dunkelheit. Nachteil: Die verschlossenen Türen oder Tore können im Ernstfall auch die Feuerwehr behindern. Der Einsatz von Bewegungsmeldern und Scheinwerfern hat sich in diesem Fall positiv ausgewirkt, zumal sich die Kosten hier in einem überschaubaren Rahmen halten. Blitzschlag: Nur ein kleiner Teil der einschlagenden Blitze führt in Folge auch zu einem Schadensereigniss. Zu gefährdeten Objekten gehören hier freistehende Hofanlagen, höhere Bauwerke (Getreidesilo...) und auch Maschinen auf offenem Feld. Ein Blitz entlädt sich beim Einschlag auf einer nur wenige Quadratzentimeter kleinen Fläche mit einer Stromstärke von rund 20.000 Ampere. Es herrschen an der Einschlagsstelle für kurze Zeit Temperaturen von über 30.000 Grad Celsius. Beim Blitzschutz wird zwischen innerem und äußerem Blitzschutz unterschieden. Der äußere Blitzschutz, auch als Blitzableiter bekannt, besteht aus den auf dem Dach befindlichen Leitungen und Stangen, welche den Blitzstrom aufnehmen und als Fangeinrichtung bezeichnet werden. Dazu kommt die sog. Erdungsanlage, welche den Blitzstrom unter allen gegebenen Voraussetzungen in den Boden ableitet. Verbunden sind diese zwei Komponenten mittels der Ableitungen. Äußere Blitzschutzanlagen werden entsprechend der VDE 0185 ausgeführt. Der innere Blitzschutz verhindert Überspannungen in den elektrischen Einrichtungen, die nach einem Blitzeinschlag in das Gebäude oder in das versorgende Stromnetz auftreten können und zur Zerstörung elektischer Betriebsmittel führen können. Realisiert werden innere Blitzschutzanlagen nach VDE 0675 mit Hilfe von Überspannungsableitern in den Verteilungen der Gebäude. Defekte elektrische Einrichtungen: Häufiger Auslöser von Bränden, dassheutzutage in jeder Ecke eines Hofes Leitungen zu Elektroversorgung zu finden sind. Die Brände entstehen hier meist durch eine Überlastung von Leitungen durch Kurzschluß oder durch die Verschmutzung der Betriebsmittel. Als ein Beispiel sollen hier die Beleuchtungsmittel genannt werden: In den meisten Fällen werden heute Leuchtstofflampen eingesetzt (auch als Neonröhre bekannt, aber Neon ist da keins drin....). Diese liefern bei vergleichsweise geringem Energieverbrauch gute Beleuchtungswerte. Problem: Zumeist werden diese Leuchtmittel direkt auf Holz montiert, z.B. auf einen Balken. In den Gehäusen der Leuchtstofflampe befindet sich u.a. ein Vorschaltgerät. Dieses liefert beim Einschalten die Hochspannung zum Zünden der Lampe und anschließend dient es als Vorwiderstand für die Glühwendeln. Im Regelfall erwärmen sich die Vorschaltgeräte nur geringfügig. Fällt aber die Leuchtstofflampe aus, steigt die Temperatur auf fast 200 Grad Celsius an, bei einem Defekt können es bis zu 400 Grad Celsius sein. Das reicht aus, um als Zündquelle für trockenes Holz zu dienen. Achten Sie darauf, die lange Zeit gebräuchlichen Vorschaltgeräte in konventioneller Bauform durch elektronische Vorschaltgeräte (EVG) zu ersetzen. Diese sind auch beim normalen Betrieb der Leuchten wirtschaftlicher. Leuchten zur Montage direkt auf brennbaren Baustoffen (Holz...) müssen ein spezielles Prüfzeichen tragen: Ein F in einem auf der Spitze stehenden Dreieck. Kommen in der Umgebung zudem Stäube oder Fasern vor, ist dieses Zeichen zweimal erforderlich. Handelt es sich beim Montageort um eine landwirtschaftliche Betriebsstätte, müssen die Leuchten zusätzlich spritzwassergeschützt sein und die Schutzklasse II (Schutzisoliert) erfüllen. Grundsätzlich sollten alle elektrischen Betriebsmittel auf dem Hof saubergehalten werden, also nicht nur die Lampen, sondern auch beispielsweise Ventilatoren, Verteilerschränke, Steckdosen oder Lichtschalter. Bei allen Installationsarbeiten muss eine Elekrofachkraft die Aufsicht führen. Durch unsachgemäße Tricksereien (Leitungen mit Heftpflaster isoliert, schon gesehen...), entsteht ein immenses Risikopotenzial. Werden Anlagen erweitert, sollten nur hochwertige Materialien und Geräte Verwendung finden, auch wenn die Lampen im Baumarkt noch so billig sind. Billig ist nicht gleich preiswert. Leitungen sollten immer in Leerrohr verlegt werden, dort sind sie auch mechanisch besser geschützt. Achten Sie immer auf korrekte Absicherung der einzelnen Stromkreise und erwägen Sie den Einsatz von (ohnehin zumeist vorgeschriebenen) Fehlerstromsschutzschaltern (Früher auch als FI-Schutzschalter bekannt, heute ist die Kurzbezeichnung RCD gebräuchlich). Tipp: Lassen Sie Ihre elektrischen Einrichtungen regelmäßig von einem Fachunternehmen kontrollieren, auch im Sinne Ihrer Versicherung. Vielleicht findet sich ja innerhalb der Stallgemeinschaft zufällig ein Elektriker. | Funkenflug: Fast ausschließlich auf unsachgemäßes Arbeiten mit Schleif-, Trennschleif- oder Schweißgeräten zurückzuführen. Es werden hier die grundlegenden Sicherheitsvorschriften außer Acht gelassen, durch den beim Arbeiten entstehenden Funkenflug wird der Brand ausgelöst. Abhilfe schafft hier nur "sauberes" Arbeiten. Alle brennbaren Teile müssen aus der Umgebung entfernt oder abgedeckt werden, Feuerlöscher, Löschdecke, Wasser oder Sand je nach Bedarf bereitstehen. Der Arbeitsplatz ist nach Abschluß der Arbeiten auf Brand- und Glimmstellen zu prüfen, diese dann ggfs. sorgfältig zu löschen. Reparaturen dieser Art sollten, sofern möglich, immer in einer Fahrzeughalle durchgeführt werden, um das Brandrisiko zu minimieren. Gelagertes Heu: Das Stichwort hier lautet "Selbstentzündung". Wird Heu zu feucht gelagert, kommt es zu einer massiven Vermehrung der im Heu enthaltenen Miroorganismen, begünstigt auch durch die gute thermische Isolierung des Heus. Dieser Vorgang wird unter kontrollierten Bedingungen auch zur Silierung von Futtermitteln eingesetzt. Wird das Heu auch noch zu dicht neben- oder übereinander gestapelt (Hochdruckballen), kann es zu einer Selbstentzündung kommen. Das Heu darf bei der Einlagerung nicht zu feucht sein, eine nächträgliche Durchfeuchtung ist durch dichte Wände, Decken und Böden zu gewährleisten. Lieber mehrere kleine als einen großen Heustapel anlegen. Dazu kommen regelmäßige Kontrollen der Temperatur (Heustocksonde), mindestens einmal wöchentlich über einen Zeitraum von zwei Monaten nach der Einlagerung. Gelagerte Düngemittel: Düngemittel finden sich in größeren Mengen vornehmlich in Betrieben, die neben der reinen Pferdehaltung auch noch Landwirtschaft unterhalten. Kritisch im Bezug auf Brände sind Düngemittel, die Ammoniumnitrat enthalten. Diese Mittel werden nach TRGS 511 in vier Gruppen eingeteilt:
Weitere Gefährdungen gehen von gebranntem Kalk und Stickstoffdünger aus: Wird gebranntem Kalk Feuchtigkeit zugeführt, so erwärmt er sich in Folge der chemischen Reaktion auf Temperaturen von über 400 Grad Celsius. Bei diesen Temperaturen können sich bereits Stoffe wie trockens Holz, Papier oder auch Stroh entzünden. Stickstoffdünger bergen keine primäre Brandgefahr, das Risiko liegt hier im Umstand, dass sich bei Temperaturen um rund 130 Grad Celsius vor allem Ammonsalpeter zu hochgiftigen, nitrosen Gasen zersetzen. Vorsichtsmaßnahmen bei der Lagerung von Düngemitteln sind:
Offenes Feuer: In heutiger Zeit wird mit dem offenen Feuer eher die achtlos weggeworfenen Zigarettenkippe in Verbindung gebracht. Früher, insbesondere vor der Elektrifizierung der Höfe, wurde so mancher Brand durch Petroleumleuchten oder Kerzen verursacht. Aus der Welt geschafft ist das Problem des offenen Feuers aber leider nicht. Die oben angeführte Zigarettenkippe ist ein leidiges Problem, nicht selten in Verbindung mit einem Streichholz. Dazu gesellen sich dann noch zündelnde Kinder. Um das Risiko einigermaßen kalkulieren zu können, sollte zumindest in den Stallungen und der Reithalle ein Rauchverbot herrschen. Optimal wäre ein Rauchverbot auf dem gesamten Hofgelände. |
