Gebührenordnung für Tierärzte - GOT
| Gesetzestext | |
| Die Gebührenordnung für Tierärzte der Bundesrepublik Deutschland |
Anlage: Gebührenverzeichnis
| Teil A - Grundleistungen | lfd. Nr. |
| Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung | 10 |
| Eingehende Anamneseerhebung oder Beratung | 11 |
| Allgemeine Untersuchung mit Beratung | 20 |
| Folgeuntersuchung im gleichen Behandlungsfall mit Beratung | 21 |
| Eilbesuche | 22 |
| Bestandsuntersuchung | 31 |
| Anwesenheit bei Veranstaltungen | 40 |
| Stationäre Unterbringung | 50 |
| Überwachung von Intensivpatienten | 60 |
| Teil B - Besondere Leistungen | lfd. Nr. |
| Bescheinigungen und Gutachten | 101 |
| Sonstige Untersuchungen | 201 |
| Sonstige Laboratoriumsdiagnostik in der Praxis des praktischen Tierarztes | 302 |
| Sonstige Physikalische Diagnostik und Therapie | 402 |
| Sonstige Behandlungen und Verrichtungen | 501 |
| Impfungen | 601 |
| Bestandsbetreuung | 701 |
| Teil C - Organsysteme | lfd. Nr. |
| Atmungsapparat | A 1 |
| Augen | Au 1 |
| Bewegungsapparat | B 1 |
| Blut | Bl 1 |
| Geschlechtsapparat, Milchdrüse | G 1 |
| Haut | H 1 |
| Harnapparat | Ha 1 |
| Herz, Kreislauf, Gefäße, Thorax | He 1 |
| Ohr, Luftsack | O 1 |
| Verdauungsapparat, Hernien, Bauchorgane, Schilddrüse | V 1 |
| ZNS, Wirbelsäule, Nervensystem, Anästhesie, Narkose | Z 1 |
Der für die Erbringung der Leistung erforderliche Zeitaufwand ist mit der Gebühr für die Leistung im Regelfall abgegolten. Eine zusätzliche Zeitgebühr kann nicht neben Wegegeld oder Reiseentschädigung nach § 9 berechnet werden. Eine zusätzliche Zeitgebühr kann nur berechnet werden,
- wenn der Tierarzt nach Durchführung der Leistung auf Wunsch des Tierhalters länger verweilt oder
- wenn die Lage des Falles oder fehlende Hilfestellung durch den Tierhalter bei der Fixierung zu behandelnder Tiere einen das gewöhnliche Maß übersteigenden Zeitaufwand erfordern oder
- in den mit "Z" gekennzeichneten Fällen, in denen der Umfang der Leistung wesentlich durch den Zeitfaktor bestimmt ist, so dass ein zusätzlicher Zeitaufwand notwendig ist, der den üblichen Zeitaufwand erheblich überschreitet und der Leistungsnehmer vor der Behandlung auf den möglicherweise entstehenden zusätzlichen Zeitaufwand hingewiesen wurde.
Hinweis:
Die im Anhang der GOT aufgelisteten Gebührensätze stellen den so genannten einfachen Satz dar. Dieser Betrag darf vom Tierarzt in der Regel nicht unterschritten werden. Der Tierarzt ist berechtigt, bis zum dreifachen Satz für die Behandlung zu verlangen.
Die Gebührensätze sind Nettopreise, enthalten also keine Umsatzsteuer.
