Gebührenordnung für Tierärzte - GOT


Gesetzestext
Die Gebührenordnung für Tierärzte der Bundesrepublik Deutschland

 

Anlage: Gebührenverzeichnis

Teil A - Grundleistungen lfd. Nr.
Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung 10
Eingehende Anamneseerhebung oder Beratung 11
Allgemeine Untersuchung mit Beratung 20
Folgeuntersuchung im gleichen Behandlungsfall mit Beratung 21
Eilbesuche 22
Bestandsuntersuchung 31
Anwesenheit bei Veranstaltungen 40
Stationäre Unterbringung 50
Überwachung von Intensivpatienten 60
Teil B - Besondere Leistungen lfd. Nr.
Bescheinigungen und Gutachten 101
Sonstige Untersuchungen 201
Sonstige Laboratoriumsdiagnostik in der Praxis des praktischen Tierarztes 302
Sonstige Physikalische Diagnostik und Therapie 402
Sonstige Behandlungen und Verrichtungen 501
Impfungen 601
Bestandsbetreuung 701
Teil C - Organsysteme lfd. Nr.
Atmungsapparat A 1
Augen Au 1
Bewegungsapparat B 1
Blut Bl 1
Geschlechtsapparat, Milchdrüse G 1
Haut H 1
Harnapparat Ha 1
Herz, Kreislauf, Gefäße, Thorax He 1
Ohr, Luftsack O 1
Verdauungsapparat, Hernien, Bauchorgane, Schilddrüse V 1
ZNS, Wirbelsäule, Nervensystem, Anästhesie, Narkose Z 1

 

Der für die Erbringung der Leistung erforderliche Zeitaufwand ist mit der Gebühr für die Leistung im Regelfall abgegolten. Eine zusätzliche Zeitgebühr kann nicht neben Wegegeld oder Reiseentschädigung nach § 9 berechnet werden. Eine zusätzliche Zeitgebühr kann nur berechnet werden,

  • wenn der Tierarzt nach Durchführung der Leistung auf Wunsch des Tierhalters länger verweilt oder
  • wenn die Lage des Falles oder fehlende Hilfestellung durch den Tierhalter bei der Fixierung zu behandelnder Tiere einen das gewöhnliche Maß übersteigenden Zeitaufwand erfordern oder
  • in den mit "Z" gekennzeichneten Fällen, in denen der Umfang der Leistung wesentlich durch den Zeitfaktor bestimmt ist, so dass ein zusätzlicher Zeitaufwand notwendig ist, der den üblichen Zeitaufwand erheblich überschreitet und der Leistungsnehmer vor der Behandlung auf den möglicherweise entstehenden zusätzlichen Zeitaufwand hingewiesen wurde.
Die Zeitgebühr beträgt je 15 Minuten 14,30 Euro.

 

Hinweis:

Die im Anhang der GOT aufgelisteten Gebührensätze stellen den so genannten einfachen Satz dar. Dieser Betrag darf vom Tierarzt in der Regel nicht unterschritten werden. Der Tierarzt ist berechtigt, bis zum dreifachen Satz für die Behandlung zu verlangen.

Die Gebührensätze sind Nettopreise, enthalten also keine Umsatzsteuer.